Bitte melden Sie (Wiederholungs-) Rezept- und Überweisungswünsche telefonisch an, wir bereiten dann die gewünschten Formulare für Sie am selben Nachmittag oder am Folgetag vor. In besonderen Fällen können Rezepte auch zugeschickt werden, allerdings nur bei vorhandenem Freiumschlag. Für neue Heilmittelverordnungen (Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik) müssen die Kinder jedoch vor Ausstellung einer Folgeverordnung vorgestellt und untersucht werden. Ohne gültige Versicherungskarte können wir leider nur Privatrezepte ausstellen.